Strafrecht
Stark an Ihrer Seite im Strafrecht: Unsere Expertise, Ihr Schutz.
Strafrecht
Eine der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. In unserer anwaltlichen Praxis nimmt vor allem das Verkehrsstrafrecht einen hohen Stellenwert ein. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Beschuldigungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Nötigung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr oder eines Fahrerlaubnisentzuges. Generell und gerade in diesem Bereich ist es ratsam von Ihrem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch zu machen, insbesondere wegen Fragen zum Alkohol- oder Drogenkonsum. Dies gilt sowohl zur Befragung am Unfallort als auch im Rahmen der polizeilichen Vernehmung. Eine Blutentnahme müssen Sie zwar dulden, jedoch sollten Sie oft die Zustimmung zur Entnahme der Blutprobe verweigern. Grundsätzlich muss eine Blutprobe richterlich angeordnet werden, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor. Führen Sie auch keinen Koordinationstest durch und verweigern Sie die Atemalkoholkontrolle.
Auf dem Gebiet des Strafrechts sind wir in weiteren Bereichen tätig:
• Allgemeines Strafrecht sowie Jugend-, Betäubungsmittel- und Verkehrsstrafrecht
• Pflichtverteidigung
• Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
• Opfervertretung
• Adhäsionsverfahren
• Täter-Opfer-Ausgleich
Ihre rechtlichen Herausforderungen sind unser Antrieb.
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04860 Torgau
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Telefon
03421 701820
„Recht haben ist gut, Recht bekommen ist besser.“
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