Bau- und Werkvertragsrecht
Sicherer Bau, klare Verträge: Ihr Weg zu rechtlicher Gewissheit im Bau- und Werkvertragsrecht.
Bau- und Werkvertragsrecht
Wir vertreten im Bereich des privaten Baurechts alle am Bau beteiligten Personen und Unternehmen.
Dabei sind wir behilflich bei der Vertragsgestaltung, der Beratung und Tätigkeit während der Bauausführung bis hin zur Geltendmachung von Werklohn- bzw. Gewährleistungsansprüchen.
Wir betreuen unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Es empfiehlt sich bereits frühzeitig, fachlichen Rat einzuholen, da es gerade bei privaten Bauherren nicht selten um den wertvollsten Vermögensbestandteil geht, Ihr Haus. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet bieten wir eine umfassende und kompetente Beratung als auch Vertretung an, welche schwerpunktmäßig folgende Gebiete umfasst:
Privates Bauvertragsrecht:
• BGB/VOB – Vertrag
• Bauträgervertrag
• Gewährleistungsrecht
• Sicherheiten/Bürgschaft
• Bauabnahme/Verjährung
• Werklohn
Im Speziellen läuft der Arbeitnehmer Gefahr vor allzu schnellen und unüberlegten Handeln erhebliche Nachteile zu erleiden, z.B. die Unterzeichnung von sogenannten Ausgleichsquittungen ohne Einholung anwaltlichen Rates. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass Kündigungsschutzklagen nur innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden können. Auch Lohn- und Gehaltsansprüche unterliegen des Öfteren vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfristen.
Des Weiteren unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche aus sonstigen Werkverträgen.
Ihre rechtlichen Herausforderungen sind unser Antrieb.
„Recht haben ist gut, Recht bekommen ist besser.“
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