
Familienrecht
Das Familienrecht mit seinen unterschiedlichsten Fallgestaltungen stellt ein Haupttätigkeitsfeld unserer Kanzlei dar. Wir streben dabei vor Einleitung eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens eine möglichst einvernehmliche und umfassende Regelung zu sämtlichen Scheidungsfolgesachen an. So können langjährige, kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit vermieden und psychische Belastungen verringert werden. Unsere Kanzlei ist dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
• Trennung und Ehescheidung
• Kindes- und Ehegattenunterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
• Versorgungsausgleich
• Sorge- und Umgangsrecht
• Adoption
• Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung bzw. Klärung der Vaterschaft
• Gewaltschutz
Praxisrelevant ist im Weiteren die Klärung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, da die Regelung dieser Unterhaltsansprüche sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten existentielle Bedeutung haben.
In einer Vielzahl von Fällen bietet sich die Überprüfung der kosteneinsparenden Verfahrenskostenhilfe an, um auch bei geringem Einkommen bzw. Vermögen gerade in familienrechtlichen Verfahren effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen.