Erbrecht

Streitigkeiten nach einem Erbfall sind neben der emotionalen Belastung der Hinterbliebenen oft mit weitreichenden Problemen behaftet, woraus sich viele Frage- und Weichenstellungen ergeben können. Gerade die besondere Komplexität dieses Rechtsgebietes erfordert eine Beratung bzw. Vertretung eines erfahrenen Rechtsanwaltes, vor allem in folgenden Bereichen des Erbrechts:

• Erbauseinandersetzung
• Geltendmachung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
• Vorsorgevollmacht
• Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag
• Schenkungen unter Lebenden
• Ausschlagung
• Nachlassinsolvenz
• Erbscheinverfahren


Schwerpunkt der erbrechtlichen Tätigkeit ist dabei die Erbauseinandersetzung bzw. die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Zudem gilt es verschiedene Fristen zu beachten. Dabei hat sich erwiesen, dass sich die frühzeitige Klärung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erbfall kosten- und zeitsparend auswirkt.