
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten, denen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Aufgrund vielfältiger Fehlerquellen in einem Bußgeldbescheid ist es öfters lohnenswert, die Messung und die Formalien überprüfen zu lassen, dies umso eher, soweit man über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt. Wurde man geblitzt, sei es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, besteht der Grundsatz, dass die Behörde den Fahrer ermitteln muss. Sofern der Fahrzeugführer nicht gleichzeitig der Halter ist, ist es Aufgabe der Behörde, den Fahrzeugführer zu ermitteln. Hierbei hat die Behörde Zeiten der Verfolgungsverjährung zu beachten. Im Rahmen einer Anhörung durch die Bußgeldbehörde ist es ratsam, nicht vorschnell Angaben zur Sache zu tätigen. Eine eventuelle Einlassung ist erst ratsam, nachdem man umfassende Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte hat. Dieses Fachgebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
• Geschwindigkeits- und Rotlichtverstoß
• Fahrtenbuchauflage
• Fahrverbot
• Messfehler
• Vorfahrtsmissachtung
• Abstandsunterschreitung
• Fahrerlaubnis auf Probe
• Parkverstöße
• Fahreignungsregister