Mietrecht

Unsere Kanzlei berät auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, dies vom Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages, bis hin zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten während einer bestehenden Mietzeit, der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen bzw. Mieterhöhungen sowie der Beendigung von Mietverhältnissen. Des Weiteren vertreten wir Sie in gerichtlichen Räumungsverfahren.

Dabei beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter.


Vorrangig vertreten wir im Bereich des Wohnungseigentumsrechts Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung. Hierzu zählen insbesondere Rechtsstreitigkeiten zum Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum sowie die Mitgliedschaftsrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft